Ausbildung Tiefbaufacharbeiter:in
Tiefbaufacharbeiter:in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf in Industrie und Handwerk und wird durch die Ausbildungsverordnung geregelt. Die duale Ausbildung findet im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt.
Beschäftigungsbetriebe:
• Tiefbauunternehmen
• Betriebe der Wasser- und Abwasserwirtschaft
• Unternehmen des Straßen- und Schienenverkehrs
Ausbildungsdauer:
2 Jahre
Nach der 2-jährigen Ausbildung kann in einem nachfolgenden
3. Ausbildungsjahr folgende Berufe erlernt werden: Straßenbauer, Rohrleitungsbauer, Kanalbauer, Gleisbauer, Brunnen- und Spezialtiefbauer
Ausbildungsvergütung:
1. Ausbildungsjahr: 920,-€ Brutto
2. Ausbildungsjahr: 1.230, -€ Brutto
3. Ausbildungsjahr: 1.495, -€ Brutto
Was macht ein/e Tiefbaufacharbeiter:in (m/w/d):
In der Ausbildung zum Tiefbaufacharbeiter:in ist man hauptsächlich auf Baustellen im Einsatz.
Die Tätigkeit umfasst Erdarbeiten, vorbereiten von Baustellen, bedienen von Maschinen und sichern von Gruben. Alle Arbeiten erfolgen nach detaillierten Vorgaben und strikten Plänen.
Als Tiefbaufacharbeiter:in arbeitet man die meiste Zeit an der frischen Luft und das bei jedem Wetter und zu allen Jahreszeiten.
Tätigkeitsschwerpunkte:
• Leitungstief- und Straßenbau
• Ausschachtungsarbeiten
• Verlegung von Leitungen
• Wiederherstellung von Oberflächen
• Hausanschlussarbeiten
Die Ausbildung vermittelt vielfältige Kenntnisse und Fähigkeiten. Je nach Ausbildungsstätte wählt
man einen Schwerpunkt aus den Bereichen Straßenbau, Rohrleitungsbau, Kanalbau, Brunnen- und
Spezialtiefenbau oder Gleisbau. Tiefbauer:in ist ein gefragter Profi auf dem Arbeitsmarkt. Zudem
haben sie durch eine Vielzahl von Weiterbildungsmöglichkeiten oder einem Studium die Möglichkeit
sich weiter zu qualifizieren.
Voraussetzungen:
• Mindestens einen Hauptschulabschluss
• Zuverlässigkeit, Ausdauer, Einsatzbereitschaft
• Eigenständiges und verantwortungsbewusstes Arbeiten
• Körperliche Belastbarkeit, handwerkliches Geschick
Unsere Ausbildung entspricht vollständig dem Leitbild der Handwerkskammer (HWK).